AGB thomsen Heli-Service
I. Allgemeines
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäfts-
beziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung
einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst
bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zuge-
stimmt.
4. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Veröffentlichung, das Anbieten und der Vertrieb von Luftbild-
aufnahmen sowie das Anbieten und das Durchführen von Rundflügen.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung.
6. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonder-
vermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Ge-
schäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch
eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt.
II. Für den Bereich Luftbildaufnahmen gilt folgendes
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zah-
lung des Kaufpreises vor.
AGB der Firma thomsen-heli-service
AGB der Firma thomsen-heli-service
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Be-
sitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzei-
gen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsver –
zug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurück
zutreten und die Ware herauszuverlangen.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er
tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Wei- <3
/>terveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung
ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung
selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag
für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an
der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den
sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht ge-
hörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend (ggf. befristet) Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%.
Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis incl. einer Versandkostenpauschale in Höhe von
EUR 1,40. Sollten im Einzelfall Versandkosten höher sein, so trägt die Versandkosten der Kunde.
Dem Kunden entstehen bei der Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine
zusätzlichen Kosten.
Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme oder Rechnung leisten.
2. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festge-
stellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demsel-
ben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Bildmaterial und Bilddaten
1. Sämtliche Rechte an überlassenem Bildmaterial verbleiben bei thomsen Heli-Service, und zwar auch in
dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden
überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie
vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes oder über das
Internet abgerufene Bilddaten Der Kunde hat zur Auswahl überlassenes Bildmaterial sorgfältig und
Pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung oder
Auswahl weitergeben.
§ 6 Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich das Nutzungsrecht. Das Bildmaterial kann zu firmeninternen
Werbezwecken des Kunden verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen
thomsen-heli-service geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit
Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht
verfügt. Der Kunde stellt thomsen-heli-service von sämtlichen Schadenersatz bzw. anderweitigen Scha-
denersatzansprüchen frei, die aufgrund des Urhebervermerks resultieren.
§ 7 Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift-
form. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
be rührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungülti-
ge Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzten, die der angestreb-
ten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
§ 8 Leistungsbedingungen
1. Die Angabe eines Leistungszeitpunkts erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen,
wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder un-
terlässt. Das gleiche gilt im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie
beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von thomsen-heli-service liegen,
z. B. Leistungsverzögerung eines Vorleistenden, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoffmangel
etc. Gleiches gilt für meteorologische oder luftrechtliche Bedingungen, die Lieferungsverzögerungen
nach sich ziehen. Auch vom Auftraggeber veranlasste Änderungen der Leistungen führen zu einer
angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.
§ 9 Gefahrenübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlech-
terung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den
Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-
schlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf
den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verkäufer im Verzug der Annahme ist.
§ 10 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacher-
füllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
AGB der Firma Taunus-Helicopter
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang
der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Richtigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen
uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand
der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die
Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unter-
richtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels.
Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Man-
gels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf
der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft
den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rück-
tritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden,
wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzungen arglistig verur-
sacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher
beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die
Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht
rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
§ 11 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der
Ware unvorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unernehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkt-
haftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesund-
heitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zure-
chenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
III. Für den Bereich Rundflüge gilt das nachfolgende ergänzend:
§ 12 Durchführung von Rundflügen
1. Die Durchführung von Rundflügen ist stark wetterabhängig. Deshalb können vereinbarte Flugtermine
aus meteorologischen sowie auch aus luftrechtlichen Gründen nicht garantiert werden. Die Nicht-
durchführung von Rundflügen bei kritischen oder bedenklichen Wetterlagen liegt auch im Interesse
des Kunden. Deshalb kann der Kunde keine Rechte gegen den Verwender geltend machen, die aus
einer witterungsbedingten bzw. luftrechtlichen Nichtdurchführbarkeit von Rundflügen resultieren. Das
Gleiche gilt, sofern aus Gründen, die thomsen-heli-service nicht zu vertreten hat ein Helikopter nicht ge-
chartert werden kann, beispielsweise mangels entsprechender Verfügbarkeit.
§ 13 Stornogebühren
1. Im Falle der Stornierung eines gebuchten Rundfluges bis zu 2 Tagen vor dem vereinbarten Erstel-
lungstermin fallen keine Kosten an. Anderenfalls kann der Auftraggeber das vereinbarte Entgelt im
vollen Umfang verlangen.
§ 14 Haftungsbegrenzung
1. Schadenersatzansprüche gem. § 280 BGB und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen thomsen-heli-service
als auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden
nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
Im Übrigen ist die Haftung begrenzt auf die Deckungssumme unserer Haftpflicht-, Luftfrachtführer
haftpflicht-, Vollkasko- sowie Sitzplatzunfallversicherung.
§ 15 Zahlungsbedingungen
1. Rundflüge sind vor Antritt des Fluges bar zu bezahlen.
2. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräf-
tig festgestellt ist.
§ 16 Ausschluss des Transportes
1. thomsen-heli-service behält es sich vor, alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen von
Rundflügen auszuschließen. In einem solchen Fall bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Ver-
gütung für den Rundflug verpflichtet und kann keine Ersatzansprüche gegen thomsen-heli-service erhe-
ben.
§ 17 Sicherheitsbestimmungen
1. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter von thomsen-heli-service Folge zu leisten.
Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, die auf dem jeweiligen Flugticket auf der Rückseite befindli-
chen Sicherheitshinweise zu beachten.
1. Rundflüge für das Feldberg Heli-Event auf dem Großen Feldberg im Taunus sind im voraus per Überweisung zu zahlen und ggfs. verbleibende Einzeltickets vor Ort in bar.
Die ausgestellten Flugtickets sind generell auf Dritte übertragbar.
Für das Feldberg Heli-Event sind generell 2 Wetterausweichtermine im Veranstaltungsmonat eingeplant, welche von den Fluggästen einzuplanen sind.
2. Stornierung: Eine Stornierung für bereits gebuchte Flugtickets für das Feldberg Heli-Event ist nicht möglich.
Es handelt sich um eine kleine Veranstaltung mit nur 72 verfügbaren Flugtickets pro Jahr.
3. Stornierung aufgrund des Coronavirus: Eine Stornierung bereits erworbener Flugtickets zum Feldberg Heli-Event aufgrund des derzeitigen Coronavirus ist nicht möglich.
Sollten im September 2020 auch Veranstaltungen unter 1000 Besuchern aufgrund des Virus von Seiten der Regierung und der hisigen Behörden untersagt werden, wird das Event auf das Jahr 2021 verschoben.
Bereits erworbene Flugtickets werden auf das folgende Feldberg Heli-Event im September 2021 gutgeschrieben.
I. Allgemeines
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäfts-
beziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung
einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst
bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zuge-
stimmt.
4. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Veröffentlichung, das Anbieten und der Vertrieb von Luftbild-
aufnahmen sowie das Anbieten und das Durchführen von Rundflügen.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung.
6. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonder-
vermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Ge-
schäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch
eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt.
II. Für den Bereich Luftbildaufnahmen gilt folgendes
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zah-
lung des Kaufpreises vor.
AGB der Firma thomsen-heli-service
AGB der Firma thomsen-heli-service
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Be-
sitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzei-
gen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsver –
zug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurück
zutreten und die Ware herauszuverlangen.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er
tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Wei- <3
/>terveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung
ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung
selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag
für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an
der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den
sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht ge-
hörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend (ggf. befristet) Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%.
Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis incl. einer Versandkostenpauschale in Höhe von
EUR 1,40. Sollten im Einzelfall Versandkosten höher sein, so trägt die Versandkosten der Kunde.
Dem Kunden entstehen bei der Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine
zusätzlichen Kosten.
Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme oder Rechnung leisten.
2. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festge-
stellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demsel-
ben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Bildmaterial und Bilddaten
1. Sämtliche Rechte an überlassenem Bildmaterial verbleiben bei thomsen Heli-Service, und zwar auch in
dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden
überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie
vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes oder über das
Internet abgerufene Bilddaten Der Kunde hat zur Auswahl überlassenes Bildmaterial sorgfältig und
Pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung oder
Auswahl weitergeben.
§ 6 Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich das Nutzungsrecht. Das Bildmaterial kann zu firmeninternen
Werbezwecken des Kunden verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen
thomsen-heli-service geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit
Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht
verfügt. Der Kunde stellt thomsen-heli-service von sämtlichen Schadenersatz bzw. anderweitigen Scha-
denersatzansprüchen frei, die aufgrund des Urhebervermerks resultieren.
§ 7 Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift-
form. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
be rührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungülti-
ge Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzten, die der angestreb-
ten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
§ 8 Leistungsbedingungen
1. Die Angabe eines Leistungszeitpunkts erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen,
wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder un-
terlässt. Das gleiche gilt im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie
beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von thomsen-heli-service liegen,
z. B. Leistungsverzögerung eines Vorleistenden, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoffmangel
etc. Gleiches gilt für meteorologische oder luftrechtliche Bedingungen, die Lieferungsverzögerungen
nach sich ziehen. Auch vom Auftraggeber veranlasste Änderungen der Leistungen führen zu einer
angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.
§ 9 Gefahrenübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlech-
terung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den
Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-
schlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf
den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verkäufer im Verzug der Annahme ist.
§ 10 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacher-
füllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
AGB der Firma Taunus-Helicopter
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang
der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Richtigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen
uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand
der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die
Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unter-
richtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels.
Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Man-
gels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf
der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft
den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rück-
tritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden,
wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzungen arglistig verur-
sacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher
beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die
Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht
rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
§ 11 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der
Ware unvorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unernehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkt-
haftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesund-
heitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zure-
chenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
III. Für den Bereich Rundflüge gilt das nachfolgende ergänzend:
§ 12 Durchführung von Rundflügen
1. Die Durchführung von Rundflügen ist stark wetterabhängig. Deshalb können vereinbarte Flugtermine
aus meteorologischen sowie auch aus luftrechtlichen Gründen nicht garantiert werden. Die Nicht-
durchführung von Rundflügen bei kritischen oder bedenklichen Wetterlagen liegt auch im Interesse
des Kunden. Deshalb kann der Kunde keine Rechte gegen den Verwender geltend machen, die aus
einer witterungsbedingten bzw. luftrechtlichen Nichtdurchführbarkeit von Rundflügen resultieren. Das
Gleiche gilt, sofern aus Gründen, die thomsen-heli-service nicht zu vertreten hat ein Helikopter nicht ge-
chartert werden kann, beispielsweise mangels entsprechender Verfügbarkeit.
§ 13 Stornogebühren
1. Im Falle der Stornierung eines gebuchten Rundfluges bis zu 2 Tagen vor dem vereinbarten Erstel-
lungstermin fallen keine Kosten an. Anderenfalls kann der Auftraggeber das vereinbarte Entgelt im
vollen Umfang verlangen.
§ 14 Haftungsbegrenzung
1. Schadenersatzansprüche gem. § 280 BGB und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen thomsen-heli-service
als auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden
nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
Im Übrigen ist die Haftung begrenzt auf die Deckungssumme unserer Haftpflicht-, Luftfrachtführer
haftpflicht-, Vollkasko- sowie Sitzplatzunfallversicherung.
§ 15 Zahlungsbedingungen
1. Rundflüge sind vor Antritt des Fluges bar zu bezahlen.
2. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräf-
tig festgestellt ist.
§ 16 Ausschluss des Transportes
1. thomsen-heli-service behält es sich vor, alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen von
Rundflügen auszuschließen. In einem solchen Fall bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Ver-
gütung für den Rundflug verpflichtet und kann keine Ersatzansprüche gegen thomsen-heli-service erhe-
ben.
§ 17 Sicherheitsbestimmungen
1. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter von thomsen-heli-service Folge zu leisten.
Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, die auf dem jeweiligen Flugticket auf der Rückseite befindli-
chen Sicherheitshinweise zu beachten.
1. Rundflüge für das Feldberg Heli-Event auf dem Großen Feldberg im Taunus sind im voraus per Überweisung zu zahlen und ggfs. verbleibende Einzeltickets vor Ort in bar.
Die ausgestellten Flugtickets sind generell auf Dritte übertragbar.
Für das Feldberg Heli-Event sind generell 2 Wetterausweichtermine im Veranstaltungsmonat eingeplant, welche von den Fluggästen einzuplanen sind.
2. Stornierung: Eine Stornierung für bereits gebuchte Flugtickets für das Feldberg Heli-Event ist nicht möglich.
Es handelt sich um eine kleine Veranstaltung mit nur 72 verfügbaren Flugtickets pro Jahr.
3. Stornierung aufgrund des Coronavirus: Eine Stornierung bereits erworbener Flugtickets zum Feldberg Heli-Event aufgrund des derzeitigen Coronavirus ist nicht möglich.
Sollten im September 2020 auch Veranstaltungen unter 1000 Besuchern aufgrund des Virus von Seiten der Regierung und der hisigen Behörden untersagt werden, wird das Event auf das Jahr 2021 verschoben.
Bereits erworbene Flugtickets werden auf das folgende Feldberg Heli-Event im September 2021 gutgeschrieben.